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BIALLAS & Partner mbB
Steuerberatungsgesellschaft
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Steuerberatung

Professionelle Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung im Betriebsvermögen und im Privatvermögen basieren auf einer umfassenden Steuerberatung, regelmäßigen Steuerplanung und der richtigen Auswahl des für Sie zutreffenden Steuerberaters. Unser Branchenwissen basiert auf 25 Jahren Berufserfahrung in den Branchen

  • produzierendes Gewerbe
  • Handwerk
  • Ingenieure
  • Dienstleister und
  • gemeinnützige Organisationen.

Unter der Rubrik Kanzlei finden Sie die Vita der beiden Berufsträger unserer Steuerberatungsgesellschaft. Neben der klassischen Qualifikation “Steuerberater” verfügen wir über Zusatzqualifikationen auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft als Diplombetriebswirt und auf dem Gebiet der ingenieurökonomischen Wissenschaften als Dipl.-Ingenieurökonom.

Weitere Zusatzqualifikationen sind die Zertifizierung zur Stiftungsberaterin (DSA) sowie Certified Valuation Analyse (CVA/zertifizierter Unternehmensbewerter der EACVA e.V. mit der Berechtigung zur Erstellung von Gutachten zur Unternehmensbewertung. 

Steueroptimierungen basieren auf einer effizienten betriebswirtschaftlichen Beratung und einer individuellen Steuerberatung – genau das sind unsere Stärken. Nachfolgend eine kleine Auswahl der Themen, zu denen wir Sie gern beraten:

 

Steuerberatung für Unternehmen

  • Unternehmensumwandlung, Unternehmensverschmelzung
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmenserweiterung
  • Investitionen und Fördermittel
  • Beteiligungen und Finanzierungen
  • Vertrags-Check
  • Internationale Steuerwirkung
  • Pensionszusagen

 

Steuerberatung für Privatpersonen

  • Immobilien
  • Arbeitszimmer
  • Kraftfahrzeuge (Kfz)
  • Fotovoltaik*
  • Ruhestandsplanung
  • Existenzgründung
  • Erbschaft und Schenkung

*Fotovoltaikanlagen

Als Freiberger Steuerbüro haben wir einen engen Bezug zu alternativen Energien und Fotovoltaikanlagen, denn dort, wo die Technik hergestellt wird, soll sie auch genutzt werden. Da jede Fotovoltaikanlage eine Betriebsvorrichtung darstellt, besteht die Möglichkeit, mittels eines Investitionsabzugsbetrages die steuerliche Geltendmachung der Anlage noch vor den Investitionsbeginn vorzuverlagern. Nach der Anschaffung können Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden.

Wir beraten Sie gern, ob sich für Sie eine Fotovoltaikanlage auch steuerlich rechnet und erledigen für Sie gern

  • die Anmeldung beim Finanzamt
  • die Beantragung der Vorsteuererstattung
  • die Abgabe der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen
  • die Beratung bei der richtigen Wahl der steuerlich günstigen Abschreibung
  • die jährliche Gewinnermittlung einschließlich Steuererklärungen.

 

Steuererklärungen für Unternehmen

  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Feststellungserklärung

 

Steuererklärungen für Privatpersonen

  • Einkommensteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungsteuererklärung

Unternehmensnachfolge

Unternehmenserweiterung

Jahresabschluss

Buchführung

Betriebsprüfung