Ausführliche Informationen zu unseren Leistungen finden Sie in unserer aktuellen Informationsbroschüre zum Thema Zuschussprogramme, Kreditprogramme, Controlling.

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BIALLAS & Partner mbB
Steuerberatungsgesellschaft
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Wir beraten Sie

Ihr individuelles Anliegen steht im Fokus unserer Arbeit. Wir beraten Sie unabhängig bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen, um die für Sie optimale Lösung zu finden.

  • unabhängig
  • individuell
  • angebotsbezogen
  • auftragsbezogen
  • kostenoptimiert
  • lösungsorientiert
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Unternehmenserweiterung

Wir unterstützen Sie bei Unternehmenserweiterung und Investitionen. Ausgehend von der Art des Unternehmens, der Art der Maßnahme, die Standort, der Unternehmensgröße und dem Investitionszeitpunkt ermitteln wir die Höhe der einzelnen Finanzierungsanteile

  • Investitionszuschuss,
  • Kredit und
  • Eigenmittel

für Ihr Investitionsvorhaben. Wir begleiten Sie während des Vorhabens beim Abruf der Finanzmittel bis zum endgültigen Verwendungsnachweis.

 

Investitionen und Unternehmenserweiterung

Wirtschaftsgüter

Investitionsmaßnahmen in neue Wirtschaftsgüter werden mit Investitionszuschüssen und zinsgünstigen Investitionskrediten gefördert. Dies könnte zum Beispiel Investitionen in Gebäude, Maschinen, Software, LKW, Hebezeuge usw. betreffen.

Personal

Unternehmen, die hauptsächlich ihre Wertschöpfung durch qualifiziertes Personal erbringen und aus diesem Grund nur einen geringen Bedarf an Sachinvestitionen haben, werden mit lohnkostenbezogenen Zuschüssen gefördert, wenn sie neues Personal einstellen und die neu geschaffenen Arbeitsplätze folgende Anforderungen erfüllen:

  • Arbeitsplätze mit hohen Qualifikationsanforderungen
  • Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung
  • Arbeitsplätze mit hohem Innovationspotential

Energie- und Klimaschutz

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Entwicklung innovativer Energietechniken und Maßnahmen zum Klima- und Emissionsschutz werden mit Zuschüssen und zinsgünstigen Investitionsdarlehen gefördert. Förderfähige Vorhaben können dabei zum Beispiel Investitionen sein in

  • Kühlung, Heizung, Lüftung,
  • Beleuchtung,
  • Gebäudehülle,
  • Antriebe, Pumpen, Druckluft,
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik,
  • Kraft-, Wärme und Kopplungsanlagen,
  • großtechnische Pilotvorhaben mit Umweltentlastungspotential.

Kauf

Investitionsmaßnahmen, die dazu dienen, stillgelegte oder von der Stilllegung bedrohte Betriebsstätten zu reaktivieren oder neues Knowhow in bestehende Unternehmen zu integrieren, werden mit Zuschüssen und zinsgünstigen Investitionsdarlehen gefördert. Das können zum Beispiel der Kauf von Unternehmen, Marken oder Knowhow sein.

Weiterbildung

Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter von Unternehmen und für die Unternehmer selbst werden mit Weiterbildungszuschüssen gefördert. Der höchstmögliche Zuschuss kann bei diesen Maßnahmen 80% der Kosten betragen.

Forschung und Entwicklung

Maßnahmen auf den Gebieten der Forschung und Entwicklung werden mit Zuschüssen und zinsgünstigen Investitionsdarlehen gefördert. Eine mögliche Maßnahme kann zum Beispiel die Entwicklung und Weiterentwicklung von Produkten und Verfahren sein.

Beratung

Verschiedenste Beratungsthemen für Unternehmen werden mit Zuschüssen gefördert. Wichtige förderfähige Beratungsthemen sind zum Beispiel

  • Energieeffizienz im Mittelstand,
  • Materialeffizienz im Mittelstand,
  • Unternehmenserweiterung im Mittelstand,
  • Unternehmensnachfolge im Mittelstand.

 

Unternehmenskonzept zur Unternehmenserweiterung

Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Investitionsplan sowie Finanzierungsplan für die Unternehmenserweiterung und prüfen die Auswirkungen der Maßnahmen auf Produktivität, Rentabilität und Liquidität. Darüber hinaus beantragen wir für Sie die Zuschüsse und Zulagen, verhandelt mit den Banken die Kreditmittel und halten Ihnen damit den Rücken frei. Wir analysieren mit Ihnen die Auflagen bei Einbeziehung von öffentlichen Fördermitteln.

Die arbeiteten Pläne werden in des Rechnungswesen integriert, um ein laufendes Controlling zu ermöglichen.

 

Controlling

  • Controllingreport
  • Frühwarnsystem
  • Planung und Prognose
  • Rechtsformoptimierung

 

Überprüfung

Die Einhaltung der allgemeinen Vorhaben und Grundsätze der Fördermittelgeber ist grundlegende Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln aber auch dafür, dass für derartige Zuschüsse keine Rückzahlungsverpflichtung entsteht. Dabei geht es hauptsächlich um die Einhaltung von nachfolgend aufgeführten Grundsätzen:

  • Förderzweck,
  • Mindestinvestitionsvolumen,
  • Eigenbeitrag des Investors,
  • Vorbeginnklausel,
  • Mittelbindungsfrist,
  • Kumulierbarkeit mit anderen Förderprogrammen,
  • Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze,
  • Standortwahl,
  • Investitionszeitraum und
  • Art des begünstigten Unternehmens.

Steuerberatung

Unternehmensnachfolge

Jahresabschluss

Buchführung

Betriebsprüfung